Organisations-System für die professionelle, konzeptionelle Wirtschafts-, Vermögens-, Risiko- u. Existenz-Sicherungs-Beratung!

(Begriffsbestimmung)
Empfehlungsgeber (auch Tippgeber, Geschäftsvermittler, Nachweismakler)

Ein "Empfehlungsgeber" arbeitet grundsätzlich mit einem selbständigen Finanzdienstleister (FDL) zusammen und ist idealer Weise auch Kunde von ihm.

Seine übliche Aufgabenstellung:

  • Weitergabe von Basis-Informationen über seinen Berater und dessen Service- u. Produktangebot an potentielle Interessenten.
  • Interesse bei möglichen Kunden wecken.
  • Namhaftmachung von Kunden.
  • Terminvermittlung zwischen Berater und potentiellen Interessenten.

Ein "Empfehlungsgeber" ist automatisch als Basis-Mitglied im Beraterverbund und hat über diesen auch Zugang in die div. Intranets der Serviceportale, abhängig von seiner konkreten Empfehlungs-Tätigkeit.

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