(Begriffsbestimmung)
Empfehlungsgeber (auch Tippgeber, Geschäftsvermittler, Nachweismakler)
Ein "Empfehlungsgeber" arbeitet grundsätzlich mit einem selbständigen Finanzdienstleister (FDL) zusammen und ist idealer Weise auch Kunde von ihm.
Seine übliche Aufgabenstellung:
- Weitergabe von Basis-Informationen über seinen Berater und dessen Service- u. Produktangebot an potentielle Interessenten.
- Interesse bei möglichen Kunden wecken.
- Namhaftmachung von Kunden.
- Terminvermittlung zwischen Berater und potentiellen Interessenten.
Ein "Empfehlungsgeber" ist automatisch als Basis-Mitglied im Beraterverbund und hat über diesen auch Zugang in die div. Intranets der Serviceportale, abhängig von seiner konkreten Empfehlungs-Tätigkeit.